[Anzeige] Mit Myflyright Ticketkosten zurückbekommen oder eine Entschädigung erhalten
Mein Beitrag ist informierender Natur (Stand: 25.5.2021). Verordnungen wie die EU-Fluggastrechteverordnung können sich stets ändern. Daher ist jede/r Leser:in dazu aufgefordert, sich im Vorfeld selbst über die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Regelungen zu informieren. Der Inhalt dieses Beitrags kann und soll eine individuelle und verbindliche (Rechts)beratung, die auf eure spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen.
Wer kennt es nicht? Ihr freut euch auf den Urlaub, habt alles gebucht und dann – kurz davor oder schon am Flughafen – stellt ihr fest: Der Flug ist verspätet, annulliert oder ihr sitzt am Gate und wartet schon den halben Nachmittag. So ging es mir schon einige Male, egal ob am Flughafen Hamburg, in Rom oder nach einem Gabelflug. Seit Corona wird zwar weniger gereist, die Probleme sind aber trotzdem die gleichen geblieben. Wer in den Urlaub möchte oder gerade zurückkommt, der verlässt sich darauf, dass alles klappt. Aber wie man so schön sagt: Der Teufel steckt im Detail. Was ist also, wenn doch nicht alles so glatt läuft, wie erhofft?
EU-Fluggastrechteverordnung: Wer wird entschädigt?
Ob der Flug nun verspätet ist, annulliert wurde oder man schlicht nicht mitfliegen durfte: Spätestens wenn man am Flughafen zurückgeblieben ist, muss man sich mit der Frage auseinandersetzen, wie es nun weitergeht. Für solche Problemfälle ist die EU-Fluggastrechteverordnung gedacht. In ihr wird festgelegt, welche Rechte Passagiere haben und in welchen Fällen sie wie viel Geld zurückbekommen können. Die EU-Fluggastrechteverordnung ist jedoch abhängig von der Flugroute und dem Sitz der Airline. Die Verordnung gilt, wenn:
- Der Flug innerhalb der EU stattfindet (z.B. vom Flughafen Berlin nach Barcelona und zurück).
- Es sich um Flüge handelt, die aus der EU abgehen (ob die Airline nun ihren Sitz in der EU hat oder nicht).
- Der Flug in die EU eingeht: Hier gibt es nur dann Erstattungen oder Entschädigungen, wenn die Airline ihren Sitz in einem EU Land hat.
Genauere Infos zur EU-Fluggastrechteverordnung findet ihr zum Beispiel hier.
Flugverspätung, Flugausfall, Nichtbeförderung
Es gibt ganz unterschiedliche Gründe dafür, weshalb man am Boden bleibt: Ist der Flug nur verspätet? Fällt er vielleicht ganz aus? Oder wird einem Passagier oder einer Passagierin der Flug verweigert, weil die Airline überbucht hat? Je nach Szenario entstehen andere Ansprüche.
- Flugverspätung: Bei einer Flugverspätung etwa muss der Flug den Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden als vorher angegeben erreichen.
- Flugannullierung: Bei Flugannullierungen sieht das anders aus: Sollte die Airline weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informieren, muss sie entweder einen alternativen Flug anbieten oder die Ticketkosten zurückerstatten.
- Nichtbeförderung: Bei Nichtbeförderung muss die Airline eine Entschädigung zahlen. Um eine Nichtbeförderung kann es sich zum Beispiel dann handeln, wenn die Airline überbucht hat und den Passagier oder die Passagierin deshalb nicht mit an Bord nehmen kann.
Höhe möglicher Ansprüche
Je nach Szenario (Flugverspätung, -annullierung oder Nichtbeförderung) gibt es unterschiedliche Ansprüche auf Entschädigung. Diese hängen maßgeblich von der Flugdistanz ab. Grob lässt sich sagen:
- Bis zu 1.500 Kilometer: Bei Strecken bis zu 1.500 Kilometern könnt ihr mit einer Entschädigung von bis zu 250 Euro rechnen.
- Bis zu 3.500 Kilometer: Bei Strecken von 1.500 bis zu 3.500 Kilometern könnt ihr mit einer Entschädigung von bis zu 400 Euro rechnen.
- Über 3.500 Kilometer: Bei Strecken über 3.500 Kilometern könnt ihr mit einer Entschädigung bis zu 600 Euro rechnen.
Allerdings
Allerdings hängt das auch noch von anderen Faktoren ab, die je nach Einzelfall beurteilt werden müssen. Außerdem kommen in manchen Fällen neben der Entschädigung beispielsweise noch zusätzlich eine Erstattung des Ticketpreises oben drauf. Man kann also nicht pauschal sagen, dass jeder IMMER einen bestimmten Satz wiederbekommt, sondern muss vom jeweiligen Einzelfall aus prüfen.
Genauere Infos zur Höhe möglicher Ansprüche findet ihr zum Beispiel hier.
Anspruch auf Myflyright prüfen lassen
Um den eigenen Anspruch zu prüfen, gibt es diverse Seiten im Netz, die diesen Service gegen eine Provision bei erfolgreichem Ausgang (also bei Auszahlung durch die Airline) anbieten. Eine davon ist Myflyright, die alle Fragen rund um die Themen Rückerstattung und Entschädigung bei Flugverspätung, -annullierung und Nichtbeförderung beantwortet. Übrigens auch zum Thema Gepäckverlust oder Flugprobleme wegen Corona. In den auführlichen FAQ der Seite findet ihr alle notwendigen Infos. Falls ihr diesen Service in Anspruch nehmen möchtet, wird dort über nötige Unterlagen, den Zeitraum bis zur Entschädigung und vieles mehr informiert. Zu guter Letzt sei gesagt: Ja, natürlich könnt ihr euer Recht auf Entschädigung und / oder Erstattung auch ohne die Hilfe eines Servicepartners durchsetzen. Aus eigener Erfahrung sei aber gesagt: Das funktioniert manchmal gut, manchmal überhaupt nicht. Deshalb tendiere ich nach einigen Auseinandersetzungen dieser Art inzwischen dazu, mich nicht selber dem Stress etlicher E-Mails auszusetzen.
[Anzeige] Dieser Beitrag ist gegen Bezahlung in Zusammenarbeit mit Myflyright entstanden.